Häufig gestellte Fragen zum EU-Führerschein in Polen
Zur AnmeldungVor der Anmeldung
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Kann ich den EU-Führerschein einfach kaufen?
Nein. Bei uns machen Sie einen richtigen Führerschein, welcher der dritten Führerscheinrichtlinie entspricht und in allen Ländern Europas anerkannt wird.
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Kann ich mich schon während meiner Sperrfrist anmelden?
Ja, für den Wohnsitz und die Fahrschule schon. Die Ausstellung des Führerscheins muss aber nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen.
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Kann ich als Nicht-EU-Staatsbürger auch den EU-Führerschein machen?
Nein, leider nicht. Es ist rechtlich zwar nicht verboten, auf Grund regulatorischer Standards bieten wir unseren Service jedoch nur EU-Staatsbürgern an.
Ablauf
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Kann ich schon innerhalb der 185 Tage die Prüfung ablegen?
Ja. Das ist möglich, auch wenn Sie ein Fahrverbot haben. Die Ausstellung des Führerscheins darf aber trotzdem erst nach Ablauf der Fahrsperre erfolgen.
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Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich sie nicht bestanden habe?
Ja, die Thoerieprüfung und die Praxisprüfung können bei Nichtbestehen wiederholt werden. Dafür fallen zusätzliche Gebühren für Prüfung, Dolmetscher und Fahrstunden an.
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Kann ich später meinen Führerschein um Klassen erweitern?
Sie können bei uns den polnischen EU-Führerschein in den Klassen A, B, BE, C und CE absolvieren. Dabei müssen Sie die Klassen nicht gleichzeitig machen, im Paket sind sie jedoch günstiger.
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Ist der Dolmetscher staatlich vereidigt?
Ja, das wird außerdem gesetzlich verlangt.
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Ist die Theorieprüfung auf Polnisch oder auf Deutsch?
Sie haben die Wahl zwischen Deutsch, Polnisch oder Englisch.
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Bekomme ich die Theorieunterlagen mit nach Hause?
Sie bekommen ein Buch sowie eine CD mit Prüfungsfragen. Das komplette Lehrmaterial erhalten Sie auf Deutsch bei Ihrer ersten Anreise.
Rechtliches
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Muss ich einen Wohnsitz anmelden und die Meldepflicht einhalten?
Ja. In allen EU-Ländern ist die Voraussetzung zu erfüllen, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in dem Land haben müssen, sonst wird Ihnen kein Führerschein ausgestellt.
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Darf ich in Deutschland mit dem polnischen Führerschein fahren?
Gemäß des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Sie in allen EU-Ländern fahren.
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Kann mein EU-Führerschein eingezogen werden, wenn ich eine MPU- Auflage habe?
Nein, wenn Sie alle erforderlichen Voraussetzungen genau erfüllt haben, darf niemand Ihren Führerschein einziehen.
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Wann darf ich mit meinem polnischen EU-Führerschein fahren?
Nach Bestehen der Prüfungen beginnt der Prozess der Ausstellung. Sobald Ihr EU-Führerschein ausgestellt wurde, senden wir ihn Ihnen per Post zu (Alternativ können Sie ihn auch selber abholen). Sobald Sie den Führerschein in Ihren Händen halten, dürfen Sie fahren. Einen vorläufigen Führerschein gibt es leider nicht.
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Muss ich den polnischen EU-Führerschein in Deutschland registrieren oder umschreiben lassen?
Nein, Sie müssen den polnischen EU-Führerschein in Deutschland weder registrieren noch umschreiben.
Über den polnischen EU-Führerschein
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Wie läuft die Zahlung der Kursgebühren ab?
Sie zahlen jeweils bei Ihrer ersten und zweiten Anreise einen Teil des Gesamtbetrags. Bitte bringen Sie das Geld in Bar mit (Überweisung ist auch möglich). Sie erhalten Quittungen über die gezahlten Beträge.
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Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Da die Verkehrsregeln fast identisch zu denen in Deutschland sind und die Theorie etwas einfacher ist, ist die Erfolgsquote ziemlich hoch. Das staatliche Prüfungszentrum vergibt mehr Prüfungstermine an Fahrschulen mit geringer Durchfallquote. Es ist also auch im Sinne der Fahrschule, dass Sie bestehen.
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Gibt es in Polen eine MPU oder etwas Vergleichbares?
Nein, jedoch wird eine ärztliche Untersuchung durchgeführt. Diese umfasst unter anderem einen Sehtest und allgemeine Fragen zu evtl. Erkrankungen.
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Bekomme ich einen neuen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format?
Ja.
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Wie lange ist der polnische EU-Führerschein gültig?
Der polnische EU-Führerschein ist bis zu 15 Jahre gültig, je nach gesundheitlicher Verfassung.